Honorar

Vertrauen beginnt mir Transparenz

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit basiert auf Transparenz und Klarheit

– auch bei den Konditionen. Damit Sie genau wissen, was Sie erwartet, finden Sie hier eine Übersicht meiner Leistungen und der jeweiligen Preise. Alle Angebote richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf und werden sorgfältig auf Ihre Situation abgestimmt.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Selbstzahlung.

Erstgespräch 0,00 €
Unverbindliches Vorgespräch zum Kennenlernen bis zu 15 Miunuten
Erstsitzung 90,00 €
Honorar für die Erstsitzung inkl. ausführlichem Anamnesegespräch von bis zu 120 Minuten
Folgetermin 80,00 €
Honorar für jeden weiteren Folgetermin bis zu 60 Minuten
Schüler und Studenten 50,00 €
Sitzungshonorar für Schüler und Studenten bei Vorlage eines gültigen Nachweises, bis einschließlich 28 Jahre

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in der Regel nicht. Die Inanspruchnahme erfolgt daher meist auf Selbstzahlerbasis.
Dies hat jedoch auch Vorteile, da es eine zeitnahe Terminvergabe ohne vorherige Antragstellung sowie eine individuelle Gestaltung der Begleitung ermöglicht. Zudem erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Krankenkassen oder andere Leistungsträger.

Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten unter Umständen ganz oder teilweise. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld direkt bei Ihrer Versicherung über die individuellen Vertragsbedingungen.

Kostenübernahme im Rahmen der Steuererklärung

Die nicht von der Krankenkasse ersetzten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Kosten für angeordnete Heilbehandlungen (z. B. auf einem Privatrezept) sind anerkannt und somit nach §33 EStG steuerlich absetzbar (Mantelbogen, Außerordentliche Belastungen). Hierzu zählen neben den Heilbehandlungen auch die Fahrtkosten zum Heilpraktiker. Bei Rückfragen gehen Sie bitte auf Ihr zuständiges Finanzamt zu, die geben hierzu gerne Auskunft.


Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.

Einladung zum Erstgespräch

Wenn Sie ein persönliches Erstgespräch wünschen, können Sie gerne Kontakt aufnehmen. In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, meine Arbeitsweise kennenzulernen und organisatorische Fragen zu besprechen. Zudem können offene Fragen zum Ablauf besprochen werden.