Kosten

Kostenloses Vorgespräch bis zu 15 Minuten 0,00 Euro
Honorar für Erstsitzung mit Anamnese von bis zu 120 Minuten 90,00 Euro
Folgetermin bis zu 60 Minuten 80,00 Euro
Schüler u. Studenten 50,00 Euro

Meine Leistungen können nur Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nicht.

Dies hat jedoch den Vorteile.

  • Die Wartezeiten auf das Erstgespräch und einen Platz sind kürzer.
  • Es ist kein (oft mehrmonatiges) Warten auf die Bewilligung der Krankenkasse notwendig.
  • Die Diskretion gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse ist sichergestellt.

Private Kranken- oder Zusatzversicherungen übernehmen evtl. ganz oder teilweise eine Heilpraktikerbehandlung. Bitte sprechen Sie darüber im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.

Kostenübernahme im Rahmen der Steuererklärung

Die nicht von der Krankenkasse ersetzten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Kosten für angeordnete Heilbehandlungen (z. B. auf einem Privatrezept) sind anerkannt und somit nach §33 EStG steuerlich absetzbar (Mantelbogen, Außerordentliche Belastungen). Hierzu zählen neben den Heilbehandlungen auch die Fahrtkosten zum Heilpraktiker. Bei Rückfragen gehen Sie bitte auf Ihr zuständiges Finanzamt zu, die geben hierzu gerne Auskunft.

Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.

Wie alle Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gebe ich keine Heilversprechen ab. Jeder Mensch und jede Belastung sind individuell. Der Behandlungserfolg und die Dauer der Behandlung hängen maßgeblich von der Mitarbeit der Klient*innen ab.